Patienten-Informationen

Ernährungsberatung in der Glückauf Apotheke

 
Die bunte Mischung machts  

Vorrausetzung für die Gesundheit ist u.a. eine abwechslungsreiche, gesunde Ernährung. Empfehlenswert sind 5 Portionen Obst und Gemüse am Tag. Besonderswichtig für die Zellfunktionen ist eine ausreichende Flüssigkeitsversorgung. Man sollte täglich mindestens 1,5-2.0 Liter Flüssigkeit in Form von Wasser, Kräuertees oder verdünnte Fruchsäfte zu sich nehmen. Fleisch, Fisch, Eier und Milchprodukte liefern Eiweiße. Diese dienen z.B.dem Muskelaufbau.
Laut Ernärungspyramide sollten die Eiweiße 15-20% des Tagesbedarfs abdecken.Besonders Fisch ist reich an Omega-3-Fettsäuren. Ballaststoffe sind z.B.in Vollkorngetreide, Hülsenfrüchte und Gemüse enthalten. Als Hauptbestandteil unserer Ernährung sollten die Kohlehydrate(Energie-lieferant) 50% unserer täglichen Nahrungsaufnahme ausmachen.
Kh stecken z.B.inGetreideprodukten, Obst und Gemüse. Bekannt ist, dass eine zu hohe Fettaufnahme schnell zu Übergewicht führt. daher sollte Fett den geringsten Anteil unserer Ernährung ausmachen. Hierbei sollte zudem noch auf pflanzliche, ungesättigte Fettsäuren geachtet werden, die der Körper besser kann als gesättigte, tierische Fette.
Die Vitamine A,D,E und K sollten nur in Fetten gelöst zu sich genommen werden. Mineralstoffe und Spurenelemente benötigt unser Körper für den Stoffwechsel.
Dazu zählt vor allem das Calcium(Tagesbedarf 1200mg),das Knochen und Zähne stärkt.(Enthalten z.B. in Broccoli, Porree, Grünkohl, Milchprodukte).
Magnesium stärkt dieNerven und hilft gegen Wadenkrämpfe.
Natürlich spielt neben der Ernährung auch Sport und Bewegung eine große Rolle um fit zu bleiben.
Unsere Ernährungspyramide unter dem Link Ernährung zeigt noch einmal deutlich die prozentualen Anteile der Speisen.

 

Gültigkeitsdauer von Rezepten


Grundsätzlich können Sie die verschiedenen "Rezept-Typen" an der Farbe unterscheiden:

Grünes Rezept:
Das grüne Rezept ist für ein rezeptfreies Medikament, das der Arzt empfiehlt. Diese Medikamente muss der Patient grundsätzlich aus eigener Tasche bezahlen.
Gültigkeit: unbegrenzt
 
Rotes Rezept:
Das rote Rezept ist das klassische „Kassenrezept“ für alle Medikamente, die die Kassen erstatten.
Gültigkeit: 1 Monat
Danach können Sie das Rezept zwar noch in der Apotheke einlösen, aberdie Kasse erstattet die Kosten nicht mehr und Sie müssen verschriebene Medikament selbst bezahlen.
 
Gelbes Rezept:
Betäubungsmittel oder starke Schmerzmittel werden auf einem gelben Rezept verschrieben, dessen Verordnung strengen Auflagen unterliegt.
Gültigkeit: Sieben Tage
 
Blaues Rezept: ("Privatrezept")
Wenn das verschriebene Medikament oder die verschriebene Leistung nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen gehört und deshalb in vollem Umfang selbst bezahlt werden muss, verschreibt der Arzt es ein blaues Rezept.
Gültigkeit: Drei Monate
 
 
In der folgenden Tabelle haben wir Ihnen weitere Infos zur Gültigkeitsdauer von Rezepten zusammengetragen:

 
Primärkassen
(AOK, LKK, IKK, Kn)
Belieferung der Verordnung innerhalb 1 Monats nach dem Ausstellungstag. Eine spätere Belieferung ist nur zulässig, wenn diese aus Gründen der Herstellung, Beschaffung oder
Genehmigung unvermeidbar ist. Es werden keine Beanstandungen vorgenommen, wenn eine Dauerverordnung / Dauerrezept zur Abrechnung im Monat nach Ablauf der Belieferung eingereicht wird.
BKK Belieferung der Verordnung innerhalb 1 Monats nach dem Ausstellungstag. Eine spätere Belieferung ist nur zulässig, wenn
diese aus Gründen der Herstellung, Beschaffung oder
Genehmigung unvermeidbar war oder der Arzt bestätigt, dass die
Versorgung nach Fristüberschreitung notwendig war.
Ersatzkassen
(z.B. GEK, HZK, KEH, BEK, DAK, TK, KKH, HEK, hkk, Hamburg Münchner)
Belieferung der Verordnung innerhalb 1 Monats nach dem Ausstellungstag.
Bundeswehr Belieferung der Verordnung innerhalb 2 Monaten nach dem
Ausstellungstag. Ist auf der Verordnung eine abweichende
Gültigkeitsdauer angegeben, ist diese maßgeblich.
Bundespolizei Belieferung der Verordnung innerhalb 2 Monaten nach dem Ausstellungstag. Ist auf der Verordnung eine abweichende Gültigkeitsdauer angegeben, ist diese maßgeblich.
Ziviler Ersatzdienst Belieferung innerhalb von 3 Monaten, sofern der Arzt keine andere Anordnung trifft.
Berufsgenossenschaften Belieferung der Verordnung innerhalb 1 Monats nach dem Ausstellungstag. Ist auf der Verordnung eine abweichende Gültigkeitsdauer angegeben, ist diese maßgeblich.
Postbeamtenkrankenkasse

Belieferung innerhalb von 3 Monaten, sofern der Arzt keine andere Anordnung trifft.

Sozialhilfeempfänger
Belieferung innerhalb von 3 Monaten, sofern der Arzt keine andere Anordnung trifft.
Poizei und Feuerwehr Niedersachsen
Belieferung innerhalb von 3 Monaten, sofern der Arzt keine andere Anordnung trifft.
Betäubungsmittel-Rezepte
(gelbe Rezepte)
Belieferung der Verordnung innerhalb von 7 Tagen nach
Ausstellung.
Privatrezepte Belieferung innerhalb von 3 Monaten, sofern der Arzt keine andere Anordnung trifft.
 

 

Teilbarkeit von Tabletten

(Teilbarkeit von festen, oralen Arzeiformen )


Bei der Teilbarkeit von festen, oralen Arzeiformen muss mit Problemen gerechnet werden.
Die Tabletten können zerbröseln. Bei der Teilung ist nicht gewährleistet, dass in den so entstandenen Hälften die gleiche Menge an Wirkstoff enthalten ist, was manchmal (z.B.Ramipril) extrem wichtig wäre .Zu dem muss auch darauf geachtet werden, ob
die entsprechende Arzeiform zur Teilung geeignet ist. Diese Information erfährt man über den Beipackzettel(benötigt man viel Zeit, da lang) oder aber über eine Abbildung auf dem Umkarton. Aber es gibt immer auch Ausnahmen!!!!! So lassen sich z.B.

  1. Manteltabletten ( Wirkstoff muss geschützt werden)
  2. Retardtbl. –kps (verzögerte Freisetzung nicht mehr gewährleistet)
  3. zu geringe Wirkstoffmenge lässt sich schlecht teilen

nicht teilen. Sollte die Teilung aus wirtschaftlichen Gründen vom Arzt verschrieben worden sein, ist er unbedingt zu informieren, dass eine Hälfte zu entsorgen ist (so der Amtsapotheker) und die Wirtschaftlichkeit somit unsinnig ist. Muss trotzdem geteilt
werden, sollte immer der Umkarton zu Hilfe genommen werden. Enthält die Tablette eine Kerbe, diese ist aber auf dem Umkarton nicht zu sehen, darf sie nicht geteilt werden. Man spricht dann von einer Zierkerbe, die auch zur Unterscheidung anderer Tabletten dienen
kann. Heißt es bei der Dosierung auf dem Beipackzettel täglich eine ½ Tablette, ist diese natürlich zu teilen. Bei der Teilung sind die Finger dem Tablettenzerteiler vorzuziehen.(Handschuhe aus Vinyl nicht vergessen!!!!)
 
 
 
 

 

 
 
 
 
lade Daten ...