Patienten-Informationen
Ernährungsberatung in der Glückauf Apotheke
Vorrausetzung für die Gesundheit ist u.a. eine abwechslungsreiche, gesunde Ernährung. Empfehlenswert sind 5 Portionen Obst und Gemüse am Tag. Besonderswichtig für die Zellfunktionen ist eine ausreichende Flüssigkeitsversorgung. Man sollte täglich mindestens 1,5-2.0 Liter Flüssigkeit in Form von Wasser, Kräuertees oder verdünnte Fruchsäfte zu sich nehmen. Fleisch, Fisch, Eier und Milchprodukte liefern Eiweiße. Diese dienen z.B.dem Muskelaufbau.
Laut Ernärungspyramide sollten die Eiweiße 15-20% des Tagesbedarfs abdecken.Besonders Fisch ist reich an Omega-3-Fettsäuren. Ballaststoffe sind z.B.in Vollkorngetreide, Hülsenfrüchte und Gemüse enthalten. Als Hauptbestandteil unserer Ernährung sollten die Kohlehydrate(Energie-lieferant) 50% unserer täglichen Nahrungsaufnahme ausmachen.
Kh stecken z.B.inGetreideprodukten, Obst und Gemüse. Bekannt ist, dass eine zu hohe Fettaufnahme schnell zu Übergewicht führt. daher sollte Fett den geringsten Anteil unserer Ernährung ausmachen. Hierbei sollte zudem noch auf pflanzliche, ungesättigte Fettsäuren geachtet werden, die der Körper besser kann als gesättigte, tierische Fette.
Die Vitamine A,D,E und K sollten nur in Fetten gelöst zu sich genommen werden. Mineralstoffe und Spurenelemente benötigt unser Körper für den Stoffwechsel.
Dazu zählt vor allem das Calcium(Tagesbedarf 1200mg),das Knochen und Zähne stärkt.(Enthalten z.B. in Broccoli, Porree, Grünkohl, Milchprodukte).
Magnesium stärkt dieNerven und hilft gegen Wadenkrämpfe.
Natürlich spielt neben der Ernährung auch Sport und Bewegung eine große Rolle um fit zu bleiben.
Unsere Ernährungspyramide unter dem Link Ernährung zeigt noch einmal deutlich die prozentualen Anteile der Speisen.
Gültigkeitsdauer von Rezepten
Grundsätzlich können Sie die verschiedenen "Rezept-Typen" an der Farbe unterscheiden:
Grünes Rezept:
Das grüne Rezept ist für ein rezeptfreies Medikament, das der Arzt empfiehlt. Diese Medikamente muss der Patient grundsätzlich aus eigener Tasche bezahlen.
Das rote Rezept ist das klassische „Kassenrezept“ für alle Medikamente, die die Kassen erstatten.
Gültigkeit: 1 Monat
Gültigkeit: Sieben Tage
Wenn das verschriebene Medikament oder die verschriebene Leistung nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen gehört und deshalb in vollem Umfang selbst bezahlt werden muss, verschreibt der Arzt es ein blaues Rezept.
Gültigkeit: Drei Monate
| Primärkassen (AOK, LKK, IKK, Kn) |
Belieferung der Verordnung innerhalb 1 Monats nach dem Ausstellungstag. Eine spätere Belieferung ist nur zulässig, wenn diese aus Gründen der Herstellung, Beschaffung oder Genehmigung unvermeidbar ist. Es werden keine Beanstandungen vorgenommen, wenn eine Dauerverordnung / Dauerrezept zur Abrechnung im Monat nach Ablauf der Belieferung eingereicht wird. |
| BKK | Belieferung der Verordnung innerhalb 1 Monats nach dem Ausstellungstag. Eine spätere Belieferung ist nur zulässig, wenn diese aus Gründen der Herstellung, Beschaffung oder Genehmigung unvermeidbar war oder der Arzt bestätigt, dass die Versorgung nach Fristüberschreitung notwendig war. |
| Ersatzkassen (z.B. GEK, HZK, KEH, BEK, DAK, TK, KKH, HEK, hkk, Hamburg Münchner) |
Belieferung der Verordnung innerhalb 1 Monats nach dem Ausstellungstag. |
| Bundeswehr | Belieferung der Verordnung innerhalb 2 Monaten nach dem Ausstellungstag. Ist auf der Verordnung eine abweichende Gültigkeitsdauer angegeben, ist diese maßgeblich. |
| Bundespolizei | Belieferung der Verordnung innerhalb 2 Monaten nach dem Ausstellungstag. Ist auf der Verordnung eine abweichende Gültigkeitsdauer angegeben, ist diese maßgeblich. |
| Ziviler Ersatzdienst | Belieferung innerhalb von 3 Monaten, sofern der Arzt keine andere Anordnung trifft. |
| Berufsgenossenschaften | Belieferung der Verordnung innerhalb 1 Monats nach dem Ausstellungstag. Ist auf der Verordnung eine abweichende Gültigkeitsdauer angegeben, ist diese maßgeblich. |
| Postbeamtenkrankenkasse |
Belieferung innerhalb von 3 Monaten, sofern der Arzt keine andere Anordnung trifft. |
| Sozialhilfeempfänger |
Belieferung innerhalb von 3 Monaten, sofern der Arzt keine andere Anordnung trifft. |
| Poizei und Feuerwehr Niedersachsen |
Belieferung innerhalb von 3 Monaten, sofern der Arzt keine andere Anordnung trifft. |
| Betäubungsmittel-Rezepte (gelbe Rezepte) |
Belieferung der Verordnung innerhalb von 7 Tagen nach Ausstellung. |
| Privatrezepte | Belieferung innerhalb von 3 Monaten, sofern der Arzt keine andere Anordnung trifft. |
Teilbarkeit von Tabletten
(Teilbarkeit von festen, oralen Arzeiformen )
Die Tabletten können zerbröseln. Bei der Teilung ist nicht gewährleistet, dass in den so entstandenen Hälften die gleiche Menge an Wirkstoff enthalten ist, was manchmal (z.B.Ramipril) extrem wichtig wäre .Zu dem muss auch darauf geachtet werden, ob
die entsprechende Arzeiform zur Teilung geeignet ist. Diese Information erfährt man über den Beipackzettel(benötigt man viel Zeit, da lang) oder aber über eine Abbildung auf dem Umkarton. Aber es gibt immer auch Ausnahmen!!!!! So lassen sich z.B.
- Manteltabletten ( Wirkstoff muss geschützt werden)
- Retardtbl. –kps (verzögerte Freisetzung nicht mehr gewährleistet)
- zu geringe Wirkstoffmenge lässt sich schlecht teilen
nicht teilen. Sollte die Teilung aus wirtschaftlichen Gründen vom Arzt verschrieben worden sein, ist er unbedingt zu informieren, dass eine Hälfte zu entsorgen ist (so der Amtsapotheker) und die Wirtschaftlichkeit somit unsinnig ist. Muss trotzdem geteilt
werden, sollte immer der Umkarton zu Hilfe genommen werden. Enthält die Tablette eine Kerbe, diese ist aber auf dem Umkarton nicht zu sehen, darf sie nicht geteilt werden. Man spricht dann von einer Zierkerbe, die auch zur Unterscheidung anderer Tabletten dienen
kann. Heißt es bei der Dosierung auf dem Beipackzettel täglich eine ½ Tablette, ist diese natürlich zu teilen. Bei der Teilung sind die Finger dem Tablettenzerteiler vorzuziehen.(Handschuhe aus Vinyl nicht vergessen!!!!)